Vermessungsbüro für die Bestandsaufnahme im Raum Berlin
Sie haben einen Neubau, eine Aufstockung oder bauliche Veränderungen an Ihrer Immobilie in Berlin vorgenommen? Dann kommen Sie um eine Gebäudevermessung nicht herum – denn gemäß § 19 Abs. 4 VermGBln besteht hierfür eine gesetzliche Verpflichtung. Als erfahrenes Vermessungsbüro in Berlin unterstützen wir Sie zuverlässig bei der fristgerechten Einmessung Ihrer baulichen Maßnahmen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Terminkoordination bis zur Abgabe beim Vermessungsamt – wir kümmern uns um alles. Verlassen Sie sich auf das Vermessungsbüro Sven Klinke: Wir wissen, worauf es bei der Gebäudevermessung ankommt, und sorgen für die Übernahme der Messung bei der zuständigen Behörde.
Unsere Leistungen in puncto Gebäudevermessung
Bei Veränderungen an bestehenden Gebäuden (An- und Umbauten) sowie bei Errichtung von neuen Gebäuden besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Einmessung (§ 19 Abs. 4 VermGBln). Der Eigentümer hat in solchen Fällen die Pflicht, eine Gebäudevermessung durchführen zu lassen. Nach der Übernahme des Auftrags durch das Vermessungsbüro Klinke, benachrichtigen wir das zuständige Vermessungsamt, kümmern uns um die Fristwahrung und vereinbaren mit Ihnen einen Messtermin.
Die Pflicht zur Gebäudevermessung ist an keine gesetzliche Verjährungsfrist gebunden. Folglich geht eine nicht ausgeführte Gebäudevermessung nach einem Eigentumswechsel an den neuen Eigentümer über. Rechtsgrundlage für die Vermessungspflicht ist das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln). Die Kosten werden nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) ermittelt.
Für die Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich, da sie von dem ausführenden Vermessungsingenieur ausgefertigt werden.
Wann wird eine Gebäudevermessung genau durchgeführt? Alle grundrissrelevanten Änderungen und Neuerungen an Gebäuden sowie bei baulichen Veränderungen ab einer Größe von 20 m², die von der Abbildung auf der Flurkarte abweichen, unterliegen der Gebäudevermessungspflicht. Sie kommt zum Tragen, wenn die Maßnahmen beziehungsweise Umbauten weitestgehend beendet sind.
Für Umbauten, Sanierungen oder die Planung neuer Projekte ist eine präzise Aufnahme von Bestandsgebäuden unerlässlich – sie bildet die Grundlage für exakte Grundrisse und Bauzeichnungen. Bei baulichen Veränderungen wie Aufstockungen oder umfangreichen Sanierungen sorgt unsere Vermessung für zuverlässige Daten und Planungssicherheit. Architekten und Planer profitieren von digitalen Gebäudemodellen, die eine moderne und effiziente Projektentwicklung ermöglichen. Durch regelmäßige Vermessungen dokumentieren wir Baufortschritte lückenlos.
Häufige Fragen zur Gebäudevermessung beantwortet
Wann genau muss ich die Gebäudevermessung beauftragen?
Sobald der Rohbau steht und keine wesentlichen Änderungen am Gebäudegrundriss mehr vorgenommen werden. Spätestens jedoch nach Fertigstellung der baulichen Maßnahmen.
Was kostet eine Gebäudevermessung?
Die Kosten richten sich nach der ÖbVIVergO und hängen von der Geschossfläche des Bauvorhabens ab. Gern erstellen wir Ihnen eine individuelle Kostenschätzung.
Wer reicht die Unterlagen beim Vermessungsamt ein?
Das übernehmen wir für Sie. Nach Beauftragung koordinieren wir alles Weitere mit dem zuständigen Amt.
Muss ich Unterlagen bereitstellen?
Nein. Alle erforderlichen Unterlagen werden durch uns als beauftragtes Vermessungsbüro erstellt.
Wie lange dauert es, bis das Kataster aktualisiert ist?
Die Ergebnisse der Gebäudevermessung reichen wir zur Übernahme in das Kataster beim zuständigen Amt ein. Die Übernahme selber kann dann je nach Amt von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung des Vermessungsbüros Sven Klinke. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von Anfang an und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen zur Gebäudevermessung in Berlin erfüllt werden.