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Grenzvermessung für das Kataster in Berlin Präzision, auf die Sie bauen können

Bestehen Unsicherheiten über den Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen? Planen Sie eine Teilung Ihres Grundstücks oder benötigen Sie Klarheit bei Eigentumsverhältnissen? Dann ist eine Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Berlin der richtige Schritt. Als erfahrenes Vermessungsbüro mit regionaler Expertise in Berlin sind wir Ihre zuverlässige Anlaufstelle, wenn es um hoheitliche Vermessungsleistungen geht. Ob zur Einfriedung, bei Streitfällen oder als Grundlage für Eigentumsübertragungen – wir liefern präzise Ergebnisse mit rechtlicher Verbindlichkeit.

Unsere Leistungen im Bereich der Grundstücksvermessung für Teilungen
und Grenzherstellung

Grenzvermessung

Soll Ihr Grundstück geteilt werden oder bestehen Zweifel am rechtmäßigen Verlauf der Grenze, führen wir für Sie gern die notwendigen hoheitlichen Vermessungen aus. Wir sehen die Grenzvermessung als unsere Kernkompetenz und beraten Sie gern zu allen diesbezüglichen Fragen.

Grundstücksteilung

Durch die Bildung neuer Grenzen werden Flurstücke zerlegt. Die neuen Flurstücke werden Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Diese Vermessung wird überwiegend zum Zwecke des Eigentumserwerbs ausgeführt.

Grenzherstellung und Abmarkung

Der Verlauf von Grenzen wird durch die Abmarkung von Grenzpunkten des Grundstücks sichtbar gemacht. Grundstückseigentümer wünschen diese Vermessung zum Zwecke der Einfriedung des Grundstücks und zur rechtlichen Abgrenzung von Grundstückseigentum.

Teilungsentwurf

Im Teilungsentwurf werden die beabsichtigte Teilungsgrenze sowie Grenzlängen und Flächen in einer Zeichnung dokumentiert. Der Teilungsentwurf ist Grundlage für Kaufverträge und wird oft als Anlage für Notarverträge genutzt. Er kann auch für die Entwicklung erster planerischer Vorstellungen zum Grundstück dienen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grenzvermessung

Wann ist eine Grenzvermessung notwendig?

Immer dann, wenn Unklarheiten über den exakten Grenzverlauf bestehen, ein Grundstück geteilt oder verkauft werden soll oder eine rechtssichere Einfriedung geplant ist.

Was kostet eine Grenzvermessung?

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) und hängen von verschiedenen Werten wie Grenzlängen, Anzahl der Grenzpunkte und der entstehenden Flurstücke und dem Bodenrichtwert ab. Gern erstellen wir Ihnen eine transparente Kosteneinschätzung.

Wie lange dauert der Vorgang?

Eine Grenzvermessung ist ein Verwaltungsverfahren, das den Regelungen nach Verwaltungsverfahrensgesetz und den Fachvorschriften unterliegt. Daher vergeht von der Beauftragung bis zur abschließenden Eintragung im Liegenschaftskataster in der Regel einige Monate – abhängig vom zuständigen Amt.

Benötige ich einen Teilungsentwurf für den Verkauf?

Ja, insbesondere, wenn das Grundstück noch geteilt werden muss. Der Teilungsentwurf dient als Planungs- und Vertragsgrundlage.

Ist die Grenzvermessung rechtlich verbindlich?

Ja, unsere Arbeiten unterliegen strengen Fachvorschriften. Die Ergebnisse werden nur nach Einhaltung aller Vorgaben in das Kataster übernommen. 

Erhalten Sie jetzt eine Beratung!

Ob Sie klare Grenzen schaffen, Ihr Grundstück teilen oder Streitigkeiten vermeiden möchten – wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz und regionaler Erfahrung zur Seite. Lassen Sie sich individuell beraten und profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich der Grenzvermessung. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontaktieren Sie uns!
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